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Riester-Banksparpläne werden fast ausschließlich von Sparkassen, Volksbanken und Genossenschaftsbanken angeboten. Privatbanken halten sich in Sachen Riester-Banksparplan bisher vornehm zurück. Der Grund: Riester-Banksparpläne sind die kostengünstigste Variante des Riester-Sparens und daher für die Anbieter wenig lukrativ.
Ein als Riester-Vertrag abgeschlossener Banksparplan unterscheidet sich in vier Punkten von einem normalen Banksparplan:
- Der Anbieter muss eine lebenslange Rente garantieren. Um dies zu gewährleisten, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird das angesparte Kapital am Ende der Einzahlphase in eine Rentenversicherung umgewandelt. Oder das Kapital wird zunächst als Bankauszahlplan zurückgezahlt und erst bei Erreichen des 86. Lebensjahres, also an Ihrem 85. Geburtstag, Rentenversicherung umgewandelt. Diese Versicherung muss der Anbieter schon bei Beginn des Rentenbezugs für Sie abschließen.
- Die Rente muss voll versteuert werden. Bei einem Banksparplan werden „nur" die Zinsen mit 25% Abgeltungssteuer belegt.
- Eingeschränktes Kapitalwahlrecht: Bei einem normalen Banksparplan können Sie frei entscheiden, wann Sie sich wie viel Kapital auszahlen lassen. Bei einem Riester-Banksparplan dürfen Sie sich bei Rentenbeginn maximal 30% des angesparten Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen.
- Riester-Banksparpläne werden ausschließlich variabel verzinst. Das heißt: Der Zinssatz wird in regelmäßigen Abständen – meist quartalsweise – an das allgemeine Zinsniveau angepasst. Dies geschieht durch die Koppelung des Sparplan-Zinssatzes an einen Referenzzins. Gegenüber dem Referenzzins berechnet der Anbieter einen Abschlag, zum Beispiel 0,6 Prozent. Das heißt: Beträgt der Referenzzins 3 Prozent, verzinst sich der Sparvertrag mit 2,4 Prozent.
Riester-Banksparpläne werden in zwei Varianten angeboten, die sich vor allem im Hinblick auf das Zinsmodell unterscheiden:
- Variante 1: Koppelung des Zinssatzes an einen festen Referenzzins, meist die Umlaufrendite für öffentliche Anleihen. Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt tagesgenau zu einem bestimmten Stichtag.
- Variante 2: Koppelung des Zinssatzes an einen gleitenden Referenzzins oder Referenzzins-Mix. Zum Beispiel an eine Mischung aus 3-monatigem Euribor und dem Zinssatz 10-jähriger Bundesanleihen. Gleitend heißt, dass der Zinssatz an den Durchschnittswert des Referenzzinses in den Monaten vor dem Stichtag angepasst wird.
Bei Variante 2 gibt es – neben dem Basiszins – meist noch Bonuszinsen. Das heißt: Mit zunehmender Laufzeit des Vertrages verringert sich der Abstand zum Referenzzins, wodurch die Verzinsung des Sparplans steigt. Zusätzlich gewähren viele Anbieter am Ende der Einzahlphase einen Schlussbonus auf die Summe aller geleisteten Einzahlungen.
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Sicherheit:
Im Falle einer Pleite der Bank ist das Kapital über den Einlagensicherungsfonds geschützt.
Geeignet für:
Anleger, die sich nicht aktiv um ihre Altersvorsorge kümmern wollen und denen die Sicherheit wichtiger ist als eine möglicherweise höhere Rendite. Für Riester-Sparer über 50 ist ein Banksparplan fast immer die beste Wahl.