Anlageprodukte für die Riester-Rente müssen staatlich zertifiziert werden. Für die Zertifizierung ist seit dem 1. Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zuständig.

Um als Riester-Rente zertifiziert zu werden, müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bei Beginn der Rentenzahlung muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenanteil und Zulagen) für die Auszahlungen zur Verfügung stehen (Kapitalerhalt garantiert).
  • Auszahlungen dürfen frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs erfolgen (Verträge, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen wurden: ab Vollendung des 62. Lebensjahrs).
  • Die Auszahlungen müssen als lebenslange Rente erfolgen. Maximal 30 Prozent des eingezahlten Kapitals dürfen als Einmalzahlung ausgezahlt werden (Achtung: die Einmalzahlung muss in vollem Umfang versteuert werden).
  • Die Höhe der Rente muss unabhängig vom Geschlecht des Versicherten sein (so genannte Unisex-Tarife).
  • Es muss möglich sein, den Vertrag vierteljährlich beitragsfrei zu stellen oder zu kündigen, um das angesparte Kapital auf einen anderen Riester-Vertrag zu übertragen.
  • Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.

Sofern das Riester-Produkt diese Voraussetzungen erfüllt, erhält es eine sechsstellige Zertifizierungsnummer, die dem Versicherten vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen ist. Darüber hinaus hat der Anbieter weitere umfassende vorvertragliche Informationspflichten, z.B. über die Höhe der Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten oder die Höhe der Kosten im Fall eines Anbieterwechsels.

Achtung:

Die Zertifizierung ist lediglich eine formale Prüfung des Vertrags und keine Aussage über dessen Qualität.

Die Kapitalgarantie bezieht sich nur auf den Beginn der Rentenzahlung. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrags und dem Wechsel zu einem anderen Anbieter kann es durchaus zu Kapitalverlusten kommen.