Beamte gehören, ebenso wie Richter und Berufsoldaten, zum Kreis der Förderberechtigten für die Riester-Rente. Sie können also als weiteren Baustein für ihre Altersvorsorge eine Riester-Rente abschließen.

Für Beamte gelten die gleichen Regelungen zur Riester-Rente wie für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Insbesondere bekommen Beamte die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie Angestellte. Aus dem Beamtenstatus ergeben sich allerdings einige Besonderheiten bei der Riester-Rente:

  • Beamte, die keine Sozialversicherungsnummer haben (weil sie vor ihrer Beamtenlaufbahn nie als Angestellte gearbeitet haben), müssen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) eine Zulagenummer beantragen. Ein entsprechendes Formular bekommen Beamte über den Dienstherr bzw. die Besoldungsstelle. Hintergrund: Die Zulagenstelle führt für jeden Riester-Sparer ein Zulagenkonto. Als Kontonummer dient die Sozialversicherungsnummer; wenn keine existiert, muss die Zulagenummer eigens beantragt werden.
  • Außerdem müssen Beamte ihrer Besoldungsstelle eine Einverständniserklärung erteilen. Hiermit erlauben sie der Besoldungsstelle, ihre Einkommensdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiterzugeben (bei Angestellten geschieht dies über den Rentenversicherungsträger). Die Einverständniserklärung muss spätestens bis Ende des zweiten Kalenderjahrs nach Vertragsabschluss abgegeben werden. Ein entsprechendes Formular gibt ebenfalls beim Dienstherrn bzw. der Besoldungsstelle.