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Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Eingeführt wurde sie zum 1. Januar 2002, um durch privat finanzierte Altersvorsorge das sinkende Niveau in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Beim Namen stand der damalige Bundesarbeitsminister Walter Riester Pate.
Förderung durch Zulagen und Steuerersparnis
Der Staat fördert Riester-Verträge einerseits durch Zulagen, andererseits durch Steuerersparnis.
- Zulagen: Seit 2018 gibt es eine Grundzulage von 175 Euro pro Person (bis einschließlich 2017: 154 Euro) und eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich (Details und Rechenbeispiele siehe Riester-Rente: Zulagen).
- Steuerersparnis: Die Beitragszahlungen zur Riester-Rente sind steuerlich absetzbar. Dadurch kann es – insbesondere bei kinderlosen Singles und Besserverdienenden – zu einer Steuererstattung kommen (Details und Rechenbeispiele siehe Riester-Rente: Besteuerung).
Anspruch auf Förderung haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und Selbstständige (z.B. in der Künstlersozialkasse versicherte Künstler), alle Beamten, Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub und Arbeitslose.
Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, erhalten keine Riester-Förderung. Für sie ist die Rürup-Rente gedacht.
Anlageformen, die als Riester-Rente angeboten werden
Wie Riester-Sparer ihr Geld anlegen, bleibt ihnen überlassen. Einzige Voraussetzung ist, dass das gewählte Produkt für die Riester-Rente zugelassen ist. Dies trifft auf folgende Anlageformen zu:
- Private Rentenversicherung
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Fondsparplan
- Banksparplan
- Wohn-Riester
- Riester-Darlehen
- Riester-Bausparplan
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Sicherheit:
Die Riester-Rente ist eine ausgesprochen sichere Form der Geldanlage, ein Kapitalverlust ist ausgeschlossen. Im Falle einer Insolvenz des Anbieters greifen die jeweiligen Sicherungssysteme. Details finden Sie bei den unterschiedlichen Anlageformen der Riester Rente.
Geeignet für:
Aufgrund der staatlichen Förderung ist eine Riester-Rente grundsätzlich jedem zu empfehlen, der förderungsberechtigt ist. Besonders sinnvoll sind Riester-Verträge für Klein- und Normalverdiener, insbesondere mit Kindern.
Aufgepasst:
Wie bei allen langfristigen Geldanlagen haben die Kosten bei der Riester-Rente eine große Auswirkung auf die Renditechance. Anleger sollten daher vor Vertragsabschluss mehrere Angebote einholen und vergleichen. Besserverdiener sollten berücksichtigen, dass die spätere Auszahlung voll versteuert werden muss, wohingegen z.B. eine nicht geförderte, private Rentenversicherung nur mit dem Ertragsanteil besteuert wird.