Die meisten Verträge von privaten Rentenversicherungen räumen dem Anleger ein so genanntes Kapitalwahlrecht ein.

Kapitalwahlrecht heißt: Bei Vertragsende kann der Anleger entscheiden, ob er sich die angesparte Summe als Rente oder auf einen Schlag auszahlen lässt.

Aufgepasst:

Bei der Riester-Rente und der Rürup-Rente ist das Kapitalwahlrecht eingeschränkt: Bei der Riester-Rente darf der Anleger sich maximal 30 Prozent des Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen. Bei der Rürup-Rente ist keinerlei Einmalzahlung möglich.