Der Garantiezins (auch Höchstrechnungszins genannt) ist der Zinssatz, mit dem der Sparanteil von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mindestens verzinst wird. Seit 1. Januar 2017 beträgt er nach einem Beschluss des Bundesfinanzministeriums nur noch 0,9 Prozent.

Die Höhe des Garantiezinses wird jährlich neu festgelegt, wobei Änderungen des Zinssatzes nur für neu abgeschlossene Verträge gelten. Für Altverträge gilt weiter der Zinssatz bei Abschluss des Vertrags, wie die folgende Tabelle zeigt:

Von Bis Garantiezins
1903 1922 3,50 % pro Jahr
1923 1941 4,00 % pro Jahr
1942 Juni 1986 3,00 % pro Jahr
Juli 1987 Juni 1994 3,50 % pro Jahr
Juli 1994 Juni 2000 4,00 % pro Jahr
Juli 2000 2003 3,25 % pro Jahr
2004 2006 2,75 % pro Jahr
2007 2011 2,25 % pro Jahr
2012 2014 1,75 % pro Jahr
2015 2016 1,25 % pro Jahr
2017   0,90 % pro Jahr

Genau genommen ist der Garantiezins kein Mindest-Zinssatz, sondern der Höchst-Zinssatz, den Versicherer ihren Kunden garantieren dürfen. Theoretisch könnten sie auch weniger anbieten, was sie in der Praxis aber nicht tun. Sofern das Versicherungsunternehmen höhere Erträge erwirtschaftet als den Garantiezins, schreibt es diese den Versicherten als Überschussbeteiligung gut.

Der Garantiezins orientiert sich an der durchschnittlichen Rendite von Staatsanleihen bester Bonität. Für die Zinsempfehlung 2017 wurden vor allem die 5-jährigen Durchschnittsrenditen 20-jähriger Staats­anleihen berücksichtigt, davor die 10-jährigen Durch­schnittsrenditen europäischer Staatsanleihen mit 10-jähriger Laufzeit. Bis zum 31.12.2015 durfte der Garantiezins 60 Prozent des so ermittelten Wertes nicht übersteigen, in der Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes von 2016 ist kein konkreter Sicherheitsabschlag mehr genannt.

Grundlage für die Ermittlung des Garantiezinses sind Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), einem Zusammenschluss von Versicherungsmathematikern, des Gesamtverbands der deutschen Versicherer (GDV) sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die letzte Entscheidung über die Höhe des Garantiezinses trifft das Bundesfinanzministerium. Für 2017 hatte die Deutsche Aktuarvereinigung einen Grantiezins von 1,25 Prozent vorgeschlagen, das Bundesfinanzministerium hat aber eine Absenkung auf 0,9 Prozent beschlossen.

Achtung:

Der Garantiezins ist nicht mit der Rendite zu verwechseln, da er sich lediglich auf den Sparanteil der Beitragszahlungen bezieht. Der Sparanteil sind die Beiträge abzüglich der Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie der Kosten für mitversicherte Leistungen.