In der Anlage Vorsorgeaufwand tragen Sie Ausgaben für die private und gesetzliche (Alters-)Vorsorge ein, also Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Rürup-Rente usw. Angaben zur Riester-Rente werden in der Anlage AV eingetragen.
Die wichtigsten Felder für Beiträge zu privaten Rentenversicherungen und Kapitalanlagen in der Anlage Vorsorgeaufwand sind:
- Zeile 8: Beiträge zur Rürup-Rente (in der Regel liegen diese Daten dem Finanzamt vor und müssen nicht eigens eingetragen werden)
- Zeile 49: Beiträge zu Kapital-Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen (mit Kapitalwahlrecht) mit Vertragsbeginn vor 2005
- Zeile 50: Beiträge zu privaten Rentenversicherungen (ohne Kapitalwahlrecht) mit Vertragsbeginn vor 2005
Tipp:
Füllen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand vollständig aus. Denken Sie auch an Beiträge zu Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen usw. Zwar sind derartige Zahlungen seit 2005 nur noch begrenzt absetzbar. Das Finanzamt prüft aber im Rahmen einer Günstigerprüfung, ob für Sie eine Anrechnung der Beiträge nach Rechtslage vor/nach 2005 günstiger ist.
Die Anlage Vorsorgeaufwand kann im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung als PDF herunter geladen oder online am Computer ausgefüllt werden.