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> 5 Jahre
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Junge Aktien sind neue Wertpapiere, die ein Unternehmen zur Kapitalbeschaffung herausgibt ("emittiert"). Ihr Inhaber wird Miteigentümer des Unternehmens und kann an der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens teilnehmen. Dies geschieht in Form von Gewinnausschüttungen (Dividenden) und Kurssteigerungen.
Junge Aktien werden bei einer Kapitalerhöhung zunächst Besitzern alter Aktien angeboten. Sie haben ein Bezugsrecht. Dieses gilt für einen begrenzten Zeitraum, meist zwei bis vier Wochen, und ist wie die alten Aktien an der Börse handelbar. Der Wert eines Bezugsrechts ergibt sich aus dem der Formel:
(Kurs der alten Aktie minus Kurs der neuen Aktie) geteilt durch (Bezugsrecht plus 1)
Rechenbeispiel:
Eine Kapitalerhöhung um 10 Prozent ergibt ein Bezugsrecht von 10 zu 1. Liegt der aktuelle Börsenkurs (der alten Aktien) bei 20 Euro und der Kurs der neuen Aktien bei 5 Euro, ergibt sich für das Bezugsrecht ein Preis von (20-5) / (10+1) = 1,36 Euro.
Am ersten Tag der Bezugsfrist erfolgt auf den Kurs der alten Aktien ein Abschlag in Höhe des rechnerischen Werts des Bezugsrechts.
Junge Aktien sind meist im ersten Jahr nach ihrer Herausgabe noch nicht oder nur teilweise dividendenberechtigt. Sie werden neben den Alt-Aktien gehandelt. Nach der nächsten Hauptversammlung und der danach erfolgten Dividendenauszahlung werden alte und junge Aktien gleichgestellt.
Vorteile: |
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Sicherheit:
In punkto Sicherheit gilt für Junge Aktien / Bezugsrechte das Gleiche wie für alle Aktien.
Geeignet für:
Der Kauf junger Aktien kann ein günstiger Einstieg in ein Unternehmen sein, dem Sie langfristig eine gute Entwicklung und dementsprechend gute Gewinnmöglichkeiten zutrauen.
Aufgepasst:
Das Risikoprofil junger Aktien entspricht dem der alten Aktien eines Unternehmens.
Alternative Anlagemöglichkeiten: