Der Nennwert bei Aktien ist der Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Aktien, die auf einem Nennwert basieren, nennt man Nennwertaktien.
Der Nennwert errechnet sich aus folgender Formel: Grundkapital geteilt durch Anzahl der Aktien ergibt den Nennwert. Nach § 8 Abs. 2 Aktiengesetz muss der Mindestnennwert 1 Euro oder ein Vielfaches davon betragen, also 2 Euro, 3 Euro, 4 Euro usw.
Nicht verwechselt werden darf der Nennwert mit dem Emissionskurs einer Aktie, also dem Preis, der bei der ersten Herausgabe von Aktien an der Börse genannt wird. Beim Emissionskurs handelt es sich um eine Preisfestsetzung für die Aktien durch die Emissionsbanken.
Bei der Erstnotierung der Aktie an der Börse zeigt sich dann, welcher Preis sich durch Angebot und Nachfrage ergibt. Dies ist der Kurswert der Aktie.
Unterschiede zwischen Nennwertaktien und Stückaktien
Seit der Einführung des Euros stellen Aktiengesellschaften zunehmend auf Stückaktien um. Diese Aktienform ist in Deutschland seit 1998 zugelassen. Bei Stückaktien, auch (unechte) nennwertlose Aktien genannt, ergibt sich der Anteil am Grundkapital aus einem rechnerischen Anteil am Grundkapital.
Alle Stückaktien sind im gleichen Maße am Grundkapital des Unternehmens beteiligt. Zwar haben Stückaktien keinen aufgedruckten Nennwert, wohl aber einen rechnerischen Anteil am Grundkapital, der sich durch die Teilung des Grundkapitals durch Anzahl der Aktien ergibt. Darum spricht man von unechten nennwertlosen Aktien. Der rechnerischer Anteil am Grundkapital muss nach § 8 Abs. 3 Aktiengesetz mindestens 1 Euro betragen.
Beispiel: Ein Unternehmen mit einem Grundkapital von 10 Mio. Euro hat 2 Mio. Stückaktien herausgegeben, der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie beträgt also 5,00 Euro (10 Mio. Euro geteilt durch 2 Mio. Aktien). Ein Anleger mit 1000 Aktien hat also einen rechnerischen Anteil am Grundkapital von 5.000 Euro bzw. 0,05 Prozent.