Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz: NV-Bescheinigung) können Sie auch 2014 verhindern, dass Ihre Bank oder Sparkasse Steuern auf Ihre Kapitalerträge ans Finanzamt abführt. Voraussetzung ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegt.

Der steuerliche Grundfreibetrag wird zum 1. Januar 2014 um 224 bzw. 448 Euro auf 8.354 bzw. 16.708 Euro (ledig/verheiratet) erhöht.

Für Anleger, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, lohnt es sich, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Insbesondere wenn Sie Kapitalerträge oberhalb des von 801 bzw. 1.602 Euro (ledig/verheiratet) haben und Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, sollten Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

Alle Details und wie Sie das Antrags-Formular ausfüllen, erfahren Sie in unserem Artikel Nichtveranlagungsbescheinigung.