Der steuerliche Grundfreibetrag 2012 hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert, er beläuft sich weiterhin auf 8.004 bzw. 16.008 Euro (ledig/verheiratet). Für Anleger, deren Einkommen unter diesem Betrag liegt, kann es sich lohnen, eine Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz: NV-Bescheinigung) zu beantragen.

Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und Sie gleichzeitig Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags von 801 bzw. 1.602 Euro (ledig/verheiratet) haben, sollten Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie verhindern, dass Ihre Bank oder Sparkasse Steuern auf Ihre Kapitalerträge ans Finanzamt abführt. Alle Details und wie Sie das Antrags-Formular ausfüllen, erfahren Sie in unserem Artikel Nichtveranlagungsbescheinigung.