Der steuerliche Grundfreibetrag 2011 beträgt unverändert 8004 bzw. 16009 Euro (ledig/verheiratet). Bis zu diesem Betrag wird grundsätzlich keine Einkommenssteuer erhoben.
Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter diesem Betrag liegt und Sie gleichzeitig Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags von 801 bzw. 1602 Euro (ledig/verheiratet) haben, sollten Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz: NV-Bescheinigung) beantragen.
Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie verhindern, dass Ihre Bank oder Sparkasse Steuern auf Ihre Kapitalerträge ans Finanzamt abführt. Alle Details und wie Sie das Antrags-Formular ausfüllen, erfahren Sie in unserem Artikel Nichtveranlagungsbescheinigung.